Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für Personen jeden Geschlechts.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
. Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für Personen jeden Geschlechts.