1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen, die nach des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012 drei- und vierstufig geführt werden, und regelt die Art der Durchführung der Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsgegenständen.
