Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden mittleren landwirtschaftlichen Fachschulen, die nach des Tiroler Landwirtschaftlichen Schulgesetzes 2012 drei- und vierstufig geführt werden, und regelt die Art der Durchführung der Abschlussprüfung in den einzelnen Prüfungsgegenständen.