Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Abschlussprüfungen an landwirtschaftlichen Fachschulen der Fachrichtung Landwirtschaft

Vorprüfung

Die Vorprüfung umfasst eine fünfstündige (einschließlich Vorbereitungszeit) praktische Klausurarbeit in einem der folgenden praktischen Pflichtgegenstände:

1. „Lehrwerkstätte Holz“,

2. „Lehrwerkstätte Metall“,

3. einem anderen schulautonom festgelegten Schwerpunkt oder

4. „Lehrwerkstätten“.