Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhöhung der Nebenbezüge

Soweit Nebenbezüge nach den Bestimmungen dieser Verordnung und der Anlage gewährt werden, ist hinsichtlich der Erhöhung der Nebenbezüge sinngemäß anzuwenden und sind folgende Nebenbezüge zu erhöhen

– Nachtdienstzulage ()

– Zulagen für Bereitschafts- und Journaldienst ()

– Sonn- und Feiertagszulage ()

– Erschwerniszulage ()

– Gefahrenzulage ()

– Fehlgeldentschädigung ()