Zulagen für Bereitschafts- und Journaldienst
(1) Für die Leistung von Bereitschaftsdienst und Journaldienst gebührt der Gemeindemitarbeiterin eine Bereitschafts- bzw. Journaldienstzulage.
Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Anlage.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Zulagen für Bereitschafts- und Journaldienst
(1) Für die Leistung von Bereitschaftsdienst und Journaldienst gebührt der Gemeindemitarbeiterin eine Bereitschafts- bzw. Journaldienstzulage.
Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Anlage.