Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zulagen für Bereitschafts- und Journaldienst

(1) Für die Leistung von Bereitschaftsdienst und Journaldienst gebührt der Gemeindemitarbeiterin eine Bereitschafts- bzw. Journaldienstzulage.

Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Anlage.