Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Ziele des Gesetzes

Bereiche der Förderung

Förderungsmaßnahmen

Förderungsrichtlinien

Förderungsgrundsätze

Arten der Förderung

Mitwirkung der Arbeiterkammer

Anträge

Datenschutzrechtliche Bestimmung

2. Abschnitt

Beirat

Zusammensetzung des Beirates

Sitzungen

1. Abschnitt

Ziele des Gesetzes

Ziele dieses Gesetzes sind:

a) die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;

b) die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;

c) die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.