Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arten der Förderung

Eine Förderung auf Grund dieses Gesetzes kann erfolgen durch:

a) begünstigte Darlehen;

b) Ausfallsbürgschaften;

c) nicht rückzahlbare Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüsse;

d) nicht rückzahlbare Geldzuschüsse;

e) Dienst- und Sachleistungen.