Arten der Förderung
Eine Förderung auf Grund dieses Gesetzes kann erfolgen durch:
a) begünstigte Darlehen;
b) Ausfallsbürgschaften;
c) nicht rückzahlbare Zinsen-, Annuitäten- und sonstige Kreditkostenzuschüsse;
d) nicht rückzahlbare Geldzuschüsse;
e) Dienst- und Sachleistungen.
