Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anträge

Förderungsanträge sind beim Amt der Landesregierung - insoweit eine Betrauung nach erfolgt, bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten - unter Anschluß der Unterlagen, die zum Nachweis der Förderungswürdigkeit erforderlich sind, einzubringen.