Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die im Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Dr. techn. Erich Meixner vom 7. März 1984, GZ 8204/84, als neues Grundstück Nr. 2478/26 ausgewiesene Teilfläche der Grundstücke Nr. 2474/11 und 2474/18 inneliegend in EZ 353, KG Kaisermühlen, im Ausmaß von 52 219 m2 als Sacheinlage des Bundes gemäß in die Aktiengesellschaft gemäß zu dem Gegenwert einzubringen, der sich nach Durchführung der Gründungsprüfung gemäß ergibt.