Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Abschnitt

Hochschullehrgang für Elementarpädagogik

Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen

. Zum Hochschullehrgang für Elementarpädagogik sind Personen zuzulassen, die eines der folgenden fachlich in Frage kommenden Studien im Umfang von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolviert haben:

1. Lehramt Primarstufe oder Lehramt für Volksschulen,

2. Lehramt Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusive Pädagogik oder Lehramt für Sonderschulen,

3. Pädagogik,

4. Erziehungswissenschaften oder

5. Bildungswissenschaften.