Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Materialkostenersatz

Als Ersatz für die Kosten der Beschaffung der zu den Reinigungsarbeiten gemäß Ziffer 1 lit.a bis d des Hausbesorgergesetzes erforderlichen Materialien wird eine Vergütung in Form eines Zuschlages zu dem Entgelt gemäß Ziffer 1 und 2 dieser Verordnung im Ausmaß von 15 % festgesetzt. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Entgeltes.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.