Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entgelt

Das monatliche Entgelt für die nach den und 4 Abs. 1 des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wird wie folgt festgesetzt:

1. für Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240

2. für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240

3. für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter € 0,4064

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.