Entgelt
Das monatliche Entgelt für die nach den und 4 Abs. 1 des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wird wie folgt festgesetzt:
1. für Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240
2. für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche € 0,2240
3. für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter € 0,4064
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
