Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben für Wasserbenutzungen mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Abwägungsstrecken“ (Kategorie C)

In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der , und darauf Bedacht zu nehmen, dass es durch Eingriffe in die hydromorphologischen Eigenschaften dieser Gewässerstrecken zu keiner weiteren Verschlechterung des Zustandes oder einer Verhinderung der Zielzustandserreichung eines Wasserkörpers kommt.