Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben für Vorhaben mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Ökologischen Vorrangstrecken“ (Kategorie B)

In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der , und darauf Bedacht zu nehmen, dass innerhalb dieser Gewässerstrecken

1. keine Querbauwerke errichtet werden, die die Durchgängigkeit über den überwiegenden Teil der Gewässerbreite behindern,

2. Wasserentnahmen in einem Gesamtausmaß von mehr als 50 % des NQT erst ab einer dem Q95 entsprechenden Wasserführung zulässig sind und an der Entnahmestelle eine die aktuellen Abflussverhältnisse widerspiegelnde, dynamische Wasserführung gewährleistet ist.