Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorgaben für Vorhaben mit Auswirkungen auf die hydromorphologischen Eigenschaften in „Bewahrungsstrecken“ (Kategorie A)

In wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist bei der Handhabung der , und darauf Bedacht zu nehmen, dass

1. innerhalb dieser Strecken keine Querbauwerke, die die Durchgängigkeit einschränken, errichtet werden,

2. es innerhalb dieser Strecken zu keinen über das natürliche Maß hinaus gehenden Wasser-führungsschwankungen kommt,

3. Wasserentnahmen, die Auswirkungen auf den Abfluss dieser Strecken haben, dann zulässig sind, wenn innerhalb dieser Strecken 90 % des Abflusses erhalten bleiben und mindestens eine dem NQT entsprechende Wasserführung gewährleistet ist.