Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Amtliche Pflegegebühren

Auf der Grundlage der für das Jahr 2026 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2026 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

1. Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz 1 872,60 € 2. übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie sowie der Abteilung für Forensik am Landeskrankenhaus Graz II 1 355,20 € 3. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie sowie der Abteilung für Forensik 688,00 € 4. Landespflegeanstalt für chronisch Kranke zur Versorgung beatmungspflichtiger Patientinnen/Patienten am Landeskrankenhaus Hochsteiermark, Standort Leoben:a) für invasive Langzeitbeatmungb) für nicht invasive Langzeitbeatmung 397,20 €226,70 €