Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuschläge

Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:

Zweibettzimmer Einbettzimmer 1. Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz 53,10 € 132,80 € 2. übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie am Landeskrankenhaus Graz II 53,10 € 132,80 € 3. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie 39,20 € 54,40 €