Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostendeckend ermittelte Eurowerte

Der kostendeckend ermittelte Eurowert je LKF-Punkt wird ab dem Jahr 2026 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

1. Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz, übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie am Landeskrankenhaus Graz II 2,03 € 2. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie 1,71 €