Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eurowert je LKF-Punkt

Der für die LKF-Gebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKF-Punkt wird ab dem Jahr 2026 für die Landeskrankenanstalten mit 0,63 Euro festgesetzt: