Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 17. Juli 2018, in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden, LGBl. Nr. 82/2001, außer Kraft.