Jährliche Erhöhung
Zur Angleichung an die Bemessungsgrundlage wird der Schulerhaltungsbeitrag ab dem Schuljahr 2020/2021 jährlich um 2,0 % gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr erhöht. Er darf aber die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Jährliche Erhöhung
Zur Angleichung an die Bemessungsgrundlage wird der Schulerhaltungsbeitrag ab dem Schuljahr 2020/2021 jährlich um 2,0 % gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr erhöht. Er darf aber die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen.