Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jährliche Erhöhung

Zur Angleichung an die Bemessungsgrundlage wird der Schulerhaltungsbeitrag ab dem Schuljahr 2020/2021 jährlich um 2,0 % gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr erhöht. Er darf aber die Bemessungsgrundlage nicht übersteigen.