Übergangsbestimmung
Lehrgänge, die vor dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, sind nach der Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden, LGBl. Nr. 82/2001, abzurechnen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmung
Lehrgänge, die vor dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, sind nach der Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden, LGBl. Nr. 82/2001, abzurechnen.