Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmung

Lehrgänge, die vor dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, sind nach der Verordnung über die Festsetzung der Höhe des Schulerhaltungsbeitrages der Gemeinden, LGBl. Nr. 82/2001, abzurechnen.