Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2008 in Kraft.
(2) Die und 4 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 8/2016 treten mit 1. März 2016 in Kraft.
(3) Die und sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 3/2024 treten mit 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß durch den in der Anlage enthaltenen Lageplan ersetzt.
(4) , und sowie die Anlage 1 und die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.
