Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Natur- und Europaschutzgebiet

(1) Die im Gebiet der Gemeinde Bürmoos gelegenen Teilflächen des Bürmooser Moores werden zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind im Maßstab 1:5000 in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage 1 festgelegt.