Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Verordnung explosionsfähige Atmosphären

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor explosionsfähigen Atmosphären und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Arbeitsmittel-Verordnung geändert werden (Verordnung explosionsfähige Atmosphären – VEXAT), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 29 Abs 2 BSG:

1. Die Verweisungen auf die Explosionsschutzverordnung 1996 im und auf das Akkreditierungsgesetz im beziehen sich jeweils auf die im festgelegte Fassung dieser Bundesnormen.

2. und sind nicht anzuwenden.