Geltung der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
Die in der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) enthaltenen Bestimmungen gelten mit Ausnahme der , 7a, 9 und 11 auch im Anwendungsbereich dieser Verordnung.
