Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Valorisierung

Ab dem Jahr 2021 unterliegen die sich aus , erster Satz und ergebenden Beträge einer jährlichen Valorisierung entsprechend der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarten durchschnittlichen prozentuellen Veränderung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres. Die sich aus dieser Berechnung ergebenden neuen Beträge sind auf einen vollen Eurobetrag zu runden, wobei Beträge bis einschließlich 50 Cent abgerundet und Beträge über 50 Cent aufgerundet werden, und von der Landesregierung auf der Internetseite des Amtes der Burgenländischen Landesregierung kundzumachen.