Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Burgenländische Parteien-Förderungsgesetz 2012 - Bgld. PaFöG 2012, LGBl. Nr. 78/2012, außer Kraft.
(2) , 8 Abs. 1, 5a und 5b sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 53/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
