Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Juli 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland, mit der eine Geschäftsordnung für die Bezirkshauptmannschaften im Burgenland erlassen wird, LGBl. Nr. 28/2023, außer Kraft.
(3) , , 2 Abs. 2, 3 und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 1/2026 treten mit 1. Februar 2026 in Kraft.
