Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Bezügeanpassung im Jahr 2024

Abweichend von erhöhen sich die Bezüge nach mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 lediglich um die Hälfte jenes Betrages, um den die Bezüge bei Anwendung des vom Präsidenten des Rechnungshofes veröffentlichten Anpassungsfaktors zu erhöhen wären.

*) Fassung LGBl.Nr. 65/2023