Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Bezügeanpassung im Jahr 2025

Abweichend von erhöhen sich die Bezüge nach mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 um 3,5 %, höchstens jedoch um 200 Euro.

*) Fassung LGBl.Nr. 92/2024