*) Anpassung der Bezüge
Die Bezüge verändern sich jährlich zum 1. Jänner entsprechend dem Anpassungsfaktor, den der Präsident des Rechnungshofes gemäß des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre veröffentlicht.
*) Fassung LGBl.Nr. 30/2000, 45/2009, 92/2012
