Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Bezügeanpassung im Jahr 2014

Abweichend von den und 8 Abs. 2 erhöhen sich die Bezüge nach und mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 um 1,6 %.

*) Fassung LGBl.Nr. 68/2013