Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilweise geschützte Pflanzen

Wild wachsende Pflanzen der in der Anlage B aufgelisteten Arten sind im Sinne des teilweise geschützt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2026