Landesbediensteten, die in Ausübung ihrer dienstlichen Aufgaben an den Sitzungen teilnehmen, sowie Mitgliedern der Landesregierung gebührt keine Entschädigung nach und .
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Landesbediensteten, die in Ausübung ihrer dienstlichen Aufgaben an den Sitzungen teilnehmen, sowie Mitgliedern der Landesregierung gebührt keine Entschädigung nach und .