Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entschädigung von Mitgliedern von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, LGBl.Nr. 33/2015, außer Kraft.