Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Berichtspflichten

Die Landesregierung hat in Vollziehung des verarbeitete Daten dem Bund sowie der Europäischen Kommission zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere zur Erfüllung von Berichts- und Meldepflichten an die Europäische Kommission erforderlich ist.

*) Fassung LGBl.Nr. 41/2026