Veranstaltungen
. Die Abhaltung von Veranstaltungen an und auf der Alten Donau, insbesondere solcher, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen, Schwimmkörpern und Verbänden führen können (Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste u. dgl.), einschließlich Proben und Übungen, unterliegt einer behördlichen Bewilligung gemäß § 27 SFVO. Zusätzlich zu den in § 27 SFVO normierten Kriterien ist hiefür die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer der für die Veranstaltung beanspruchten Grundstücke erforderlich.
