RIS-Daten auf einen Blick
Sachverhalt
Das Landesgericht Wels hatte den Angeklagten wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen nötigte er das Opfer am 26. Mai 2024 durch Gewalt zur Duldung des Beischlafs. [2] [3]
Die Tat hatte nach den Feststellungen eine schwere Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB zur Folge. Diese bestand in einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung und ebenso langen Berufsunfähigkeit in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung. [2] [3]
Der Angeklagte erhob eine auf § 281 Abs 1 Z 4, Z 5 und „9a“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde. Daneben lagen Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vor. [3] [2] [3]
Ausführungen des OGH
Der OGH prüfte die Verfahrensrüge, die Mängelrüge und die als Rechtsrüge behandelte Beanstandung jeweils nach den dafür maßgeblichen prozessualen Anforderungen. [3] [3]
- Beweisantrag: Der Antrag auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens ließ nach Ansicht des OGH nicht erkennen, weshalb das Gutachten die behaupteten Ergebnisse erwarten lassen sollte. Er war daher auf eine im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet. [3] [3]
- Prüfungsmaßstab und Neuerungsverbot: Die Kritik an der Begründung des abweisenden Beschlusses entfernte sich vom Prüfungsmaßstab des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes. Ergänzendes Beschwerdevorbringen musste wegen des Neuerungsverbots außer Betracht bleiben. [3]
- Mängelrüge: Die Beschwerde hob lediglich ein Detail einer Zeugenaussage isoliert und nach Beurteilung des OGH sinnentstellend hervor, ohne die gesamte einschlägige Beweiswürdigung und das betreffende Beweismittel einzubeziehen. Damit wurde der Nichtigkeitsgrund nicht prozessförmig dargestellt. [3]
- Zeugenbeweis: Mutmaßungen über den Vorsatz des Angeklagten sind nach den Ausführungen des OGH nicht Gegenstand des Zeugenbeweises und konnten daher nicht als Bezugspunkt der behaupteten Unvollständigkeit dienen. [3]
- Rechtsrüge: Eine materiell-rechtliche Nichtigkeitsrüge muss vom gesamten festgestellten Sachverhalt ausgehen, diesen mit dem anzuwendenden Gesetz vergleichen und die behauptete rechtliche Konsequenz methodengerecht ableiten. Weil die Beschwerde stattdessen die Feststellungen zur subjektiven Tatseite bestritt, entzog sie sich einer inhaltlichen Erledigung. [3]
Ergebnis
Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurück. [1] [3]
Über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat gemäß § 285i StPO das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. Dem Angeklagten wurden nach § 390a Abs 1 StPO auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens auferlegt. [1] [3]
Rechtsgrundlagen
Die Entscheidung betrifft insbesondere die formgerechte Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen sowie die sofortige Zurückweisung einer nicht gesetzmäßig ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde. [3] [3]
- § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB: Verbrechen der Vergewaltigung und im Ausgangsurteil angenommene Qualifikation wegen der schweren Körperverletzung. [2] [3]
- § 84 Abs 1 StGB: Schwere Körperverletzung in Gestalt einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit. [2] [3]
- § 281 Abs 1 Z 4 und Z 5 StPO: Im Verfahren geltend gemachte Verfahrens- und Mängelrüge. [3] [3]
- § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO: Vom OGH behandelte Rechtsrüge, die wegen des Bestreitens der Tatsachenfeststellungen keiner inhaltlichen Erledigung zugänglich war. [3]
- § 285d Abs 1 StPO: Grundlage für die sofortige Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde bei nichtöffentlicher Beratung. [3]
- § 285i StPO: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Entscheidung über die Berufungen nach Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde. [3]
Spruch
Ein nicht nachvollziehbar begründeter Antrag auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens kann auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet sein. Eine Mängelrüge muss die maßgebliche Beweiswürdigung in ihrer Gesamtheit berücksichtigen; eine Rechtsrüge muss am festgestellten Sachverhalt festhalten und die behauptete Rechtsfolge methodengerecht aus dem Gesetz ableiten. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurück.
Quellennachweise aus dem RIS
Spruch
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Die Entscheidung über die Berufungen kommt dem Oberlandesgericht Linz zu. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.
Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Spruch im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenSachverhalt
Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * M* des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat er am 26. Mai 2024 in F* * O* mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er sich auf sie setzte, ihre Hände am Rücken fesselte, ihr mehrfach sein T-Shirt als Knebel in den Mund steckte und ihr mehrmals für einige Sekunden während des Vaginalverkehrs ihren Mund und ihre Nase mit der Hand zuhielt (US 4), wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB) der Genannten, nämlich eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung und eine ebensolche Berufsunfähigkeit in Form einer posttraumatischen Belastungsst...
Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Sachverhalt im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenRechtliche Beurteilung
[3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und „9a“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. [4] Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider verfiel der in der Hauptverhandlung gestellte Antrag des Angeklagten auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens zum Beweis dafür, dass „die angeklagten Tathandlungen beim Opfer keine länger als 24 Tage andauernde Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit, insbesondere in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung verursacht haben“ und „die vom Opfer geschilderten Folgen, nämlich posttraumatische Belastungsstörung, sonstige psychische Beeinträchtigungen, medikamentöse Behandlung auf den aufgrund der Magenverkle...
Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Rechtliche Beurteilung im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenRIS-Volltext
Bachner-Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof.
Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenRIS-Kontext
Wenda in der Strafsache gegen * M* wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 20.
Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenRIS-Kontext
Jänner 2026, GZ 7 Hv 61/25t-93, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.
Quelle im RIS öffnenZitiert von und Rechtsprechungslinie
Zitationsnetzwerk wird aus RIS-Fundstellen und Volltextauswertung aufgebaut.
Wichtige Punkte
- Ein Beweisantrag muss erkennen lassen, weshalb das beantragte Beweismittel das behauptete Ergebnis erwarten lässt; andernfalls kann er als unzulässiger Erkundungsbeweis beurteilt,
- Bei einer Mängelrüge genügt es nicht, ein einzelnes Aussagedetail losgelöst von der gesamten Beweiswürdigung hervorzuheben.
- Eine Rechtsrüge muss vom vollständig festgestellten Sachverhalt ausgehen und den behaupteten Rechtsfehler methodengerecht ableiten.
- Die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde entschied nicht über die noch beim Oberlandesgericht Linz zu behandelnden Berufungen.
Häufige Fragen
Warum wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen?
Die Verfahrens-, Mängel- und Rechtsrügen erfüllten nach Auffassung des OGH die jeweiligen prozessualen Anforderungen nicht. Die Beschwerde wurde daher gemäß § 285d Abs 1 StPO sofort zurückgewiesen. Quelle:.
Wann gilt ein Beweisantrag als Erkundungsbeweis?
Im konkreten Fall fehlte eine Begründung, weshalb das beantragte psychiatrische und neurologische Gutachten die behaupteten Ergebnisse erwarten ließ. Der OGH wertete den Antrag deshalb als auf unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet. Quelle:.
Welche Anforderungen stellte der OGH an die Mängelrüge?
Die Rüge muss die maßgebliche Beweiswürdigung und das relevante Beweismittel in ihrem Zusammenhang berücksichtigen. Das isolierte Hervorheben eines Aussagedetails genügte hier nicht. Quelle:.
Was verlangt eine gesetzmäßige Rechtsrüge?
Sie muss am gesamten festgestellten Sachverhalt festhalten, diesen mit dem Gesetz vergleichen und die behauptete rechtliche Folge methodengerecht ableiten. Quelle:. Ist entscheidend, was der OGH über die Berufungen entschieden hat? Der OGH entschied nicht inhaltlich über die Berufungen. Dafür ist nach § 285i StPO das Oberlandesgericht Linz zuständig. Quelle:.
Quelle und Hinweis
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Die Zurückweisung betrifft die Nichtigkeitsbeschwerde; über die Berufungen war laut Spruch noch durch das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden.
Die Darstellung beschränkt sich auf den bereitgestellten RIS-Text und enthält keine Aussage zum späteren Ausgang des Berufungsverfahrens.
Die im RIS-Auszug angeführten Rechtssatznummern wurden nicht erweitert oder inhaltlich über den gelieferten Text hinaus erläutert.
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