RIS-Daten auf einen Blick

Gericht
Oberster Gerichtshof
Geschäftszahl
12Os47/26t
Entscheidungsdatum
2026-07-01
Dokumenttyp
Entscheidungstext
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:2026:0120OS00047.26T.0701.000
Dokumentnummer
JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000

Sachverhalt

Das Landesgericht Wels hatte den Angeklagten wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen nötigte er das Opfer am 26. Mai 2024 durch Gewalt zur Duldung des Beischlafs. [2] [3]

Die Tat hatte nach den Feststellungen eine schwere Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB zur Folge. Diese bestand in einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung und ebenso langen Berufsunfähigkeit in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung. [2] [3]

Der Angeklagte erhob eine auf § 281 Abs 1 Z 4, Z 5 und „9a“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde. Daneben lagen Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft vor. [3] [2] [3]

Ausführungen des OGH

Der OGH prüfte die Verfahrensrüge, die Mängelrüge und die als Rechtsrüge behandelte Beanstandung jeweils nach den dafür maßgeblichen prozessualen Anforderungen. [3] [3]

Ergebnis

Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 285d Abs 1 StPO bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurück. [1] [3]

Über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hat gemäß § 285i StPO das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. Dem Angeklagten wurden nach § 390a Abs 1 StPO auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens auferlegt. [1] [3]

Rechtsgrundlagen

Die Entscheidung betrifft insbesondere die formgerechte Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen sowie die sofortige Zurückweisung einer nicht gesetzmäßig ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerde. [3] [3]

Spruch

Ein nicht nachvollziehbar begründeter Antrag auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens kann auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet sein. Eine Mängelrüge muss die maßgebliche Beweiswürdigung in ihrer Gesamtheit berücksichtigen; eine Rechtsrüge muss am festgestellten Sachverhalt festhalten und die behauptete Rechtsfolge methodengerecht aus dem Gesetz ableiten. Der OGH wies die Nichtigkeitsbeschwerde bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurück.

Quellennachweise aus dem RIS

[1]

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Die Entscheidung über die Berufungen kommt dem Oberlandesgericht Linz zu. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Spruch im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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[2]

Sachverhalt

Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * M* des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat er am 26. Mai 2024 in F* * O* mit Gewalt zur Duldung des Beischlafs genötigt, indem er sich auf sie setzte, ihre Hände am Rücken fesselte, ihr mehrfach sein T-Shirt als Knebel in den Mund steckte und ihr mehrmals für einige Sekunden während des Vaginalverkehrs ihren Mund und ihre Nase mit der Hand zuhielt (US 4), wobei die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB) der Genannten, nämlich eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung und eine ebensolche Berufsunfähigkeit in Form einer posttraumatischen Belastungsst...

Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Sachverhalt im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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[3]

Rechtliche Beurteilung

[3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 4, 5 und „9a“ StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. [4] Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider verfiel der in der Hauptverhandlung gestellte Antrag des Angeklagten auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens zum Beweis dafür, dass „die angeklagten Tathandlungen beim Opfer keine länger als 24 Tage andauernde Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit, insbesondere in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung verursacht haben“ und „die vom Opfer geschilderten Folgen, nämlich posttraumatische Belastungsstörung, sonstige psychische Beeinträchtigungen, medikamentöse Behandlung auf den aufgrund der Magenverkle...

Aus dem strukturierten RIS-Abschnitt Rechtliche Beurteilung im Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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[1]

RIS-Volltext

Bachner-Foregger als Vorsitzende sowie die Hofräte und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof.

Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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[2]

RIS-Kontext

Wenda in der Strafsache gegen * M* wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 20.

Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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[3]

RIS-Kontext

Jänner 2026, GZ 7 Hv 61/25t-93, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst: Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Aus dem RIS-Dokument JJT_20260701_OGH0002_0120OS00047_26T0000_000.

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Zitiert von und Rechtsprechungslinie

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Wichtige Punkte

  • Ein Beweisantrag muss erkennen lassen, weshalb das beantragte Beweismittel das behauptete Ergebnis erwarten lässt; andernfalls kann er als unzulässiger Erkundungsbeweis beurteilt,
  • Bei einer Mängelrüge genügt es nicht, ein einzelnes Aussagedetail losgelöst von der gesamten Beweiswürdigung hervorzuheben.
  • Eine Rechtsrüge muss vom vollständig festgestellten Sachverhalt ausgehen und den behaupteten Rechtsfehler methodengerecht ableiten.
  • Die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde entschied nicht über die noch beim Oberlandesgericht Linz zu behandelnden Berufungen.

Häufige Fragen

Warum wurde die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen?

Die Verfahrens-, Mängel- und Rechtsrügen erfüllten nach Auffassung des OGH die jeweiligen prozessualen Anforderungen nicht. Die Beschwerde wurde daher gemäß § 285d Abs 1 StPO sofort zurückgewiesen. Quelle:.

Wann gilt ein Beweisantrag als Erkundungsbeweis?

Im konkreten Fall fehlte eine Begründung, weshalb das beantragte psychiatrische und neurologische Gutachten die behaupteten Ergebnisse erwarten ließ. Der OGH wertete den Antrag deshalb als auf unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet. Quelle:.

Welche Anforderungen stellte der OGH an die Mängelrüge?

Die Rüge muss die maßgebliche Beweiswürdigung und das relevante Beweismittel in ihrem Zusammenhang berücksichtigen. Das isolierte Hervorheben eines Aussagedetails genügte hier nicht. Quelle:.

Was verlangt eine gesetzmäßige Rechtsrüge?

Sie muss am gesamten festgestellten Sachverhalt festhalten, diesen mit dem Gesetz vergleichen und die behauptete rechtliche Folge methodengerecht ableiten. Quelle:. Ist entscheidend, was der OGH über die Berufungen entschieden hat? Der OGH entschied nicht inhaltlich über die Berufungen. Dafür ist nach § 285i StPO das Oberlandesgericht Linz zuständig. Quelle:.

Quelle und Hinweis

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Die Zurückweisung betrifft die Nichtigkeitsbeschwerde; über die Berufungen war laut Spruch noch durch das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden.

Die Darstellung beschränkt sich auf den bereitgestellten RIS-Text und enthält keine Aussage zum späteren Ausgang des Berufungsverfahrens.

Die im RIS-Auszug angeführten Rechtssatznummern wurden nicht erweitert oder inhaltlich über den gelieferten Text hinaus erläutert.

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