Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Keine Bestimmung dieses Abkommens darf als Widerspruch nach oder nach des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 ausgelegt werden.

2. Von der im Ziffer 2 des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 genannten Möglichkeit kann in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten nicht Gebrauch gemacht werden.