Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt C

Übertragung von Zuständigkeiten ( und )

. Zuständige Zollbehörde zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) ist das Zollamt Österreich.