Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Amtsplatz ()

. Die Zollstellen können nach Maßgabe des fallweise über Ansuchen die Durchführung von Amtshandlungen außerhalb des Amtsplatzes, welche nicht in Zusammenhang mit einer konkreten Abfertigung stehen, bewilligen.