. Die Erhebungen nach sind hinsichtlich der Verkehrs- und Transportleistungen des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs für jeden Flug, hinsichtlich der verbleibenden Erhebungsgegenstände als periodisch wiederkehrende durchzuführen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Erhebungen nach sind hinsichtlich der Verkehrs- und Transportleistungen des Fluglinien- und Bedarfsverkehrs für jeden Flug, hinsichtlich der verbleibenden Erhebungsgegenstände als periodisch wiederkehrende durchzuführen.