5. Abschnitt
In- und Außerkrafttreten
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 20. Oktober 2007 in Kraft.
(2) Das Inhaltsverzeichnis, , , und Abs. 2, , , , , Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 1 und 3, und Abs. 2 Z 3, , , der 3a. Abschnitt, die und 12, die und 12b samt Überschriften, , bis Abs. 2b, der 4a. Abschnitt sowie die Anlage 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 17/2024 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
