Anerkennung der fachzahnärztlichen Spezialisierung in der Kieferorthopädie
. Als fachzahnärztliche Qualifikationsnachweise in der Kieferorthopädie sind Ausbildungsnachweise für eine Spezialisierung des/der Zahnarztes/Zahnärztin, die
1. von einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurden, für den in der Anlage 2 kein fachzahnärztlicher Ausbildungsnachweis angeführt ist, und
2. eine postgraduale Ausbildung in der Kieferorthopädie abschließen, die einer fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie an einer Universität in der Republik Österreich gemäß § 42b Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2023, gleichwertig ist,
nach Maßgabe des anzuerkennen (Artikel 10 lit. d Richtlinie 2005/36/EG).
