Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde hat die Wahrnehmung von Rechten nach und im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die Gemeinde hat die Wahrnehmung von Rechten nach und im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.