Mitteilungspflichten an die Europäische Kommission
Die Landesregierung hat der Europäischen Kommission im Weg des Bundes alle sechs Jahre Angaben nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/92/EU mitzuteilen, sofern diese verfügbar sind.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilungspflichten an die Europäische Kommission
Die Landesregierung hat der Europäischen Kommission im Weg des Bundes alle sechs Jahre Angaben nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/92/EU mitzuteilen, sofern diese verfügbar sind.