Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilungspflichten an die Europäische Kommission

Die Landesregierung hat der Europäischen Kommission im Weg des Bundes alle sechs Jahre Angaben nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2011/92/EU mitzuteilen, sofern diese verfügbar sind.