3. Hauptstück
Gesellschaften
1. Abschnitt
Wirtschaftstreuhandgesellschaften
Voraussetzungen
. Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gesellschaft, die Wirtschaftstreuhandberufe und damit vereinbare Tätigkeiten auszuüben beabsichtigt, sind:
1. das Vorliegen einer Gesellschaftsform gemäß ,
2. ein schriftlich abgeschlossener Gesellschaftsvertrag,
3. eine Firma gemäß ,
4. Gesellschafter oder Aktionäre gemäß ,
5. ein allfälliger Aufsichtsrat gemäß ,
6. eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemäß ,
7. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse gemäß ,
8. eine Geschäftsführung und Vertretung nach außen gemäß und
9. eine Aufteilung der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte gemäß .
