Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nichtigkeit

. Öffentliche Bestellungen sind nichtig und vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft gemäß für nichtig zu erklären, wenn zum Zeitpunkt der Aushändigung der Bestellungsurkunde eine der Bestellungsvoraussetzungen nicht erfüllt war und weiterhin nicht erfüllt ist.